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Kein Richtig oder Falsch: So dürfen Sie auf das „Du“ in der Stellenanzeige reagieren

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Immer häufiger werden Bewerber von Unternehmen in den Stellenanzeigen geduzt und damit heillos verunsichert. Schließlich hat man sich die vielen Höflichkeitsfloskeln im Anschreiben jahrelang einverleibt. Und nun soll man den Personaler, der über die Chancen der Bewerbung richtet, unbekannter Weise einfach duzen? Keine Sorge: (Fast) Alles ist erlaubt.

Bewerber sind verunsichert

Die Engländer sind fein raus. Die Frage, ob sie jemanden mit Du oder Sie ansprechen sollen, stellt sich beim universalen „you“ erst gar nicht. Uns korrekte Deutsche hingegen bringt die Frage in so manche Entscheidungsnot. Man denke an die wirren Formulierungen in einer Diskussionsrunde, in der man mit einem Teil der Gesprächspartner per Du ist, andere wiederum siezen muss. Viele Bewerber stecken nun in der Klemme, wenn sie immer häufiger in Stellenanzeigen geduzt werden. „Hast Du Lust, in einem dynamischen Team zu arbeiten? Dann bewirb Dich bei uns!“ Wie antworten Sie in diesem Fall professionell und angemessen? Eins vorweg: Richtig oder falsch gibt es nicht, wohl aber verschiedene Möglichkeiten.

Variante 1: Duzen – konsequent auf Augenhöhe

„Liebe Petra, ich würde mich freuen, wenn ich mich bei Euch persönlich vorstellen darf.“ Jahrelang haben wir versucht, im Anschreiben von der Datumsangabe bis zur Grußformel möglichst professionell zu formulieren und nun das. Vor allem junge unerfahrene Bewerber und Kandidaten mit Führungserfahrung dürfte der lockere Umgangston verunsichern. Dabei ist das Duzen im Anschreiben nur eine konsequente Fortführung des vom Unternehmen gewählten Kommunikationsstils. Mit der Stellenanzeige wird Ihnen ein „Gespräch“ auf Augenhöhe angeboten, dass Sie gerne annehmen und in gleicher Weise fortführen dürfen.

Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn es sich um eine Stellenanzeige zum Beispiel für ein Praktikum oder eine Berufsausbildung handelt, die sich ganz konkret an Schüler und Jugendliche richtet, sollten diese den Personaler trotzdem konventionell siezen. Die Ansprache per „Du“ wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit deshalb gewählt, weil sich junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren mit dem formellen „Sie“ nicht angesprochen fühlen.

Duzkultur soll Bewerber locken

Abgesehen davon pflegen aber immer mehr Unternehmen wie Otto, IKEA oder H&M eine Duzkultur – sowohl in der Belegschaft als auch hierarchieübergreifend. Das machen sie gerne in ihren Stellenanzeigen deutlich, um potentielle Bewerber von der angenehmen und offenen Arbeitsatmosphäre zu überzeugen. Das „Du“ ist also eine Einladung, sich zugehörig zu fühlen. Wenn Sie sich angesprochen fühlen, sollten Sie die informelle Ansprache in Ihrem Anschreiben beibehalten. Doch Vorsicht: Nur weil Sie mit dem Personaler nun quasi „per Du“ sind, heißt das nicht, dass dieser in Rechtschreibung und Grammatik ein Auge zudrückt. Ein fehlerloses und präzise formuliertes Anschreiben bleibt nach wie vor Pflicht.

Variante 2: Siezen mit Begründung

Wie gesagt: Sie dürfen das „Du“ aus der Stellenanzeige gern annehmen, Sie müssen aber nicht. Es macht keinen Sinn, sich bereits im Anschreiben total zu verbiegen, um vermeintlichen Erwartungen zu genügen. Wenn Sie sich unwohl damit fühlen, den (unbekannten) Personaler zu duzen, dann sollten Sie das auch nicht tun. Bleiben Sie authentisch! Einige Experten empfehlen zum Beispiel, in zwei kurzen Sätzen zu erläutern, dass Sie lieber bei der formellen Ansprache bleiben. Das zeigt, dass Sie die Anzeige gewissenhaft gelesen und sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben.

Fragen Sie den Personaler und fragen Sie sich selbst

Sind Sie einfach unsicher, weil Sie sich nicht vorstellen können, dass sich in diesem Unternehmen tatsächlich alle duzen oder ist Ihnen der Job so wichtig ist, dass Sie bei im Anschreiben kein Risiko eingehen wollen, dann können Sie immer noch zum Telefon greifen. Ein Anruf beim Personaler bringt Ihnen Klarheit und Sie keineswegs in Verlegenheit. Es beweist, dass Sie in Ihrer Bewerbung keinen Fehler machen und alle Chancen auf den Job wahren wollen.

Grundsätzlich müssen Sie aber für sich entscheiden, ob Ihre eigene Persönlichkeit und Ihre Wertvorstellungen zu einem Unternehmen passen, in dem ein offener Umgang herrscht und die Grenzen der Hierarchien zumindest kommunikativ verschwimmen. Viele erfahrene Bewerber, die in einer Siezkultur Karriere gemacht haben und eine respektvolle Anrede gewohnt sind, tun sich schwer mit einer hippen Startup-Mentalität. Die Frage ist dann, ob Sie in dem Unternehmen auf Dauer glücklich sein können.

Variante 3: Semi-förmliche Anrede für Unentschlossene

Für Unentschlossene gibt es noch den Mittelweg. Der muss nicht unbedingt „golden“ sein, vielleicht attestiert Ihnen mancher auch mangelnde Entscheidungsfreude. Sie sprechen den Personaler mit Vornamen an, siezen ihn oder sie dann aber im weiteren Textverlauf. Eine Umgangsvariante, die auch in der Praxis zum Teil üblich ist. Alternativ können Sie statt einer konkreten Person auch das Team ansprechen. „Liebes XY-Team, ..] gerne möchte ich mich persönlich bei Euch vorstellen.“ Das ist etwas unpersönlicher aber trotzdem nicht steif. Egal ob „Du“ oder „Ihr“ – bitte kommen Sie nicht auf die Idee, das Anschreiben mit „Viele Grüße Dein Matthias“ oder „Bis bald Eure Katrin“ zu beenden. Das wäre dann wirklich zu viel des Guten. Ein „Mit freundlichen Grüßen“ plus Ihr Vorname ist die bessere Wahl.

Überraschung im Vorstellungsgespräch

Wie ernst es dem Unternehmen tatsächlich mit der offenen Arbeitsatmosphäre ist, zeigt sich spätestens im Vorstellungsgespräch. Werden Sie hier förmlich gegrüßt und gesiezt, sollten Sie sich zunächst anpassen, um das Gespräch mit „Klaus“ statt „Herrn Müller-Eckstein“ nicht gleich zum Erliegen zu bringen. Legitim ist die Frage, warum man sich in der Stellenanzeige für das Du entschieden hat, später aber durchaus. Schließlich hat die Formulierung in Ihnen eine bestimmte Erwartungshaltung geweckt und war eventuell ausschlaggebend für Ihre Bewerbung.

 


Quellen: https://www.berufsstrategie.de/nachrichten-jobwelt-bewerbung/anschreiben-du.php

http://www.bernd-slaghuis.de/karriere-blog/du-stellenanzeige/

Bildquelle: © blende11.photo – Fotolia.com

Der Beitrag Kein Richtig oder Falsch: So dürfen Sie auf das „Du“ in der Stellenanzeige reagieren erschien zuerst auf Jobs.de Karriere-Tipps.


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